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Gesundheitsprüfung

Der Begriff Gesundheitsprüfung fällt häufig in Bezug auf einen Beitritt oder einen Antrag auf Krankenversicherung. Dies ist nicht nur bei den privaten Krankenkassen der Fall, sondern auch bei den gesetzlichen Krankenkassen, sofern ein vorher privat versichertes Mitglied in die GKV wechseln möchte. Grundsätzlich sind im Versicherungsantrag Fragen zum gesundheitlichen Zustand zu beantworten. Diese müssen unbedingt ehrlich beantwortet werden, denn wer hier falsche Angaben macht riskiert eine Vertragskündigung, sofern das Verschweigen einer Krankheit zu einem späteren Zeitpunkt bekannt wird. Von daher ist es wichtig, auch Vorerkrankungen anzugeben, selbst wenn diese als geheilt gelten. In vielen Fällen wird keine Gesundheitsprüfung von der Versicherungsgesellschaft verlangt. Jedoch gibt es Vorerkrankungen, die rein statistisch gesehen möglicherweise zu einem erhöhten Risiko für die Gesellschaft führen. In solchen Fällen ist es durchaus gängige Praxis, dass die Gesellschaft eine Gesundheitsprüfung verlangt. Diese kann in der Regel beim Hausarzt absolviert werden, die Ergebnisse werden an das Versicherungsunternehmen geschickt. Besteht durch die Ergebnisse der Gesundheitsprüfung ein erhöhtes Risiko für den Versicherer kann dieser einen Risikozuschlag zum Beitrag erheben.

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