Die gesetzliche Krankenversicherung ist eine Pflichtversicherung, das bedeutet, sie ist verpflichtet, einen jeden Menschen, der versicherungspflichtig ist, als Mitglied aufzunehmen. Jeder Arbeitnehmer, der unterhalb der Versicherungspflichtgrenze liegt in seinem Jahreseinkommen, die derzeit bei 49.500 Euro pro Jahr liegt, ist versicherungspflichtig. Die Beiträge richten sich nach dem Einkommen und betragen seit Januar 2009 einheitlich einen bestimmten Prozentsatz des Einkommens. Dies ist vorteilhaft für Geringverdiener, da sie nur einen relativ niedrigen Beitrag zahlen müssen. Wer jedoch sehr gut verdient, zahlt automatisch einen höheren Beitrag. Gerechtfertigt wird dieses System durch den Grundgedanken des sozialen Netzes, indem der Stärkere den Schwächeren mit trägt. Der Höchstsatz in den Beiträgen für die Krankenkasse orientiert sich allerdings an der Beitragsbemessungsgrenze, die derzeit bei 44.550 Euro Jahreseinkommen liegt. Alles, was der Arbeitnehmer darüber hinaus verdient, darf nicht mehr in die Berechnung des Versicherungsbeitrages mit einfließen. Versicherungsnehmer, die in ihrem Einkommen drei Jahre lang über der Versicherungspflichtgrenze liegen, gelten als nicht mehr versicherungspflichtig und dürfen eine private Krankenversicherung abschließen. Die Beiträge der privaten Krankenversicherung sind in den meisten Fällen wesentlich günstiger als die der gesetzlichen Krankenversicherung, geht man vom Basistarif aus, der inzwischen auch von den privaten Krankenversicherungen angeboten wird und der in allen Leistungen dem Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung entspricht.