Die Geringverdienergrenze musste im Sinne der sozialen Gerechtigkeit eingeführt werden und beläuft sich derzeit auf 400 Euro im Monat. Die Beiträge zur Sozialversicherung müssen gemeinsam vom Arbeitgeber und vom Arbeitnehmer entrichtet werden. Für Geringverdiener würde dies jedoch größtenteils eine unzumutbare Härte bedeuten. Bis zur Geringverdienergrenze ist der Arbeitnehmer somit von der Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge befreit. Die Beiträge werden in diesem Fall ausschließlich vom Arbeitgeber übernommen. Zahlt der Arbeitgeber jedoch Urlaubsgeld, Weihnachtsgeld oder sonstige Sonderzahlungen, kann es vorkommen, dass die Geringverdienergrenze doch überschritten wird. In diesem Fall sind Beiträge fällig für die Summe, die oberhalb der Geringverdienergrenze liegt. Im Sinne der sozialen Gerechtigkeit geht der Gesetzgeber hier davon aus, dass besser Verdienende mit höheren Beiträgen einen sozialen Ausgleich schaffen.