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Genesungsgeld

Genesungsgeld wird nach schwerer Krankheit, beziehungsweise nach einem Unfall gezahlt. Der Versicherte erhält es in der Regel vom 1. bis zum 10. Tag nach Entlassung aus dem Krankenhaus, sofern er noch krankgeschrieben ist in Höhe von 100 Prozent. Die Höhe des Genesungsgeldes richtet sich nach der Höhe des vereinbarten Krankenhaustagegelds. Hat der Versicherte also ein Krankenhaustagegeld in Höhe von 100 Euro vereinbart, erhält er für weitere zehn Tage ein Genesungsgeld von 100 Euro pro Tag. Sofern die Krankschreibung weiterhin besteht, beträgt das Genesungsgeld vom 11. bis zum 20. Tag fünfzig Prozent, das hieße, der Versicherte würde noch weitere zehn Tage ein Genesungsgeld von 50 Euro pro Tag erhalten. Ab dem 21. Tag bis einschließlich dem 100. Tag nach der Entlassung aus dem Krankenhaus erhält er in diesem Fall ein Genesungsgeld in Höhe von 25 Euro pro Tag.

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