Der Generationenvertrag ist Grundlage unseres sozialen Systems innerhalb der Bundesrepublik Deutschland. Er basiert auf dem Gedanken, dass die heutigen jungen Menschen für die alten Menschen sorgen. In Bezug auf die Rentenversicherung beispielsweise bedeutet dies, dass die heutigen Arbeitnehmer monatliche Beiträge an die Rentenversicherung zahlen. Dafür werden Punkte auf dem Rentenkonto gutgeschrieben. Die Beiträge für die Rente werden jedoch nicht angelegt, sondern aufgewendet, um die heutigen Rentner mit einer monatlichen Rente zu finanzieren. Diese wiederum haben ihren Anspruch auf Rente in ihren Jahren als Arbeitnehmer im Sinne des Generationenvertrages erwirtschaftet. Die heutigen Beitragszahler für die gesetzliche Rentenversicherung erarbeiten sich also kein eigenes Vermögen, sondern einen Anspruch auf die Zahlung einer gesetzlichen Rente in einer bestimmten Höhe. Die Höhe der Rente richtet sich nach der Anzahl der Versicherungsjahre und den eingezahlten Beiträgen. Auch auf dem Generationenvertrag basiert die gesetzliche Pflegeversicherung. Die Beiträge, die von heutigen Arbeitnehmern in die gesetzliche Pflegeversicherung eingezahlt werden, wenden die Krankenkassen auf, um damit die heutigen Pflegebedürftigen zu finanzieren. Im Gegensatz zur Rentenversicherung jedoch hat das Pflegegeld eine einheitlich geregelte Höhe für alle Versicherten und lässt sich nicht steigern. Jedoch steht das Pflegegeld jedem Pflichtversicherten nicht erst mit Eintritt in das Rentenalter zu, sondern mit Eintritt der Pflegebedürftigkeit. Es steht jedoch heute bereits fest, dass die Gelder, die auf der Basis vom Generationenvertrag erwirtschaftet werden, nicht ausreichen werden um heutigen Arbeitnehmern eine ausreichende Rente im Alter zu ermöglichen. Aus diesem Grund sind Bürger dazu aufgefordert, mit zusätzlichen Versicherungen privat für ihr Alter vorzusorgen.