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Geltungsbereich

Der Geltungsbereich der PKV bedeutet die örtliche Zuständigkeit der privaten Krankenversicherung. Grundsätzlich ist die private Krankenversicherung immer in der Pflicht, innerhalb Deutschlands die vereinbarten Leistungen für den Versicherten zu erbringen, erkrankt dieser oder erleidet er einen Unfall. Im Ausland jedoch ist die Leistungspflicht vertragsabhängig. Dies muss bei Antragsstellung geklärt werden. In einigen Ländern Europas besteht die Krankenversicherung uneingeschränkt. Asien, Amerika und Afrika sind jedoch andere Kontinente und hier ist der Privatversicherte wie auch der gesetzlich Krankenversicherte nicht versichert. Wer eine Auslandsreise plant, sollte sich aus diesem Grund mit dem in seinem Vertrag aufgeführten Geltungsbereich auseinandersetzen und herausfinden, ob er im gewählten Urlaubsland Versicherungsschutz genießt und in welchem Umfang. Die Krankenkassen raten vor dem Antritt eines Urlaubs zum Abschluss einer Auslandskrankenversicherung.

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