Der Versicherungsvertrag bildet die Grundlage des Versicherungsverhältnisses und eine Absicherung für beide Seiten: Versicherungsnehmer und Versicherer. Von den Regelungen und Angaben, die im Versicherungsvertrag schriftlich festgehalten sind, darf nicht ohne Absprache und entsprechende Vertragsänderung abgewichen werden, wenn die Abweichung sich zu Ungunsten der anderen Vertragspartei auswirken könnte. Die Anzeigepflicht, die Deckungszusage, die Beitragszahlung, die Art der Versicherung und die versicherten Risiken sind exakt im Vertrag festgehalten. Unter die Anzeigepflicht fällt nicht nur das Melden eventueller Schäden, sondern selbstverständlich auch sämtlicher Veränderungen im persönlichen und beruflichen Bereich, die einen wichtigen Punkt des Versicherungsverhältnisses betreffen. Wechselt beispielsweise ein selbstständiger Bürokaufmann, der bisher nur oder vorwiegend am Schreibtisch gearbeitet hat in einen anderen Beruf, der möglicherweise höheren Risiken unterworfen ist, so stellt dies eine Gefahrenerhöhung dar. Diese Gefahrenerhöhung muss dem Versicherer gemeldet werden. Sollte dieser es für notwendig erachten, wird der Versicherungsvertrag entsprechend abgeändert, so dass die Vertragsverhältnisse wieder für beide Seiten eindeutig auf dem neuesten Stand und somit die Risiken geklärt und gesichert sind.