Die Gebundenheitsfrist ist nur ein anderer Ausdruck für die Bindefrist, meint aber das Gleiche. Wer einen Antrag auf Versicherung stellt, ist für einen festgelegten Zeitraum an diesen Vertrag gebunden. Während der Gebundenheitsfrist wird der Antrag des Antragstellers im Versicherungsunternehmen geprüft. Die Gebundenheitsfrist beginnt in der Regel mit dem Ende der Widerrufsfrist. Die Antragstellung auf eine Versicherung gilt als einseitige Willenserklärung. Sie kann in einem Zeitraum von 14 Tagen widerrufen werden. Geschieht dies nicht, beginnt die Gebundenheitsfrist. Ab diesem Zeitpunkt kann nur noch eine Kündigung des Versicherungsvertrags erfolgen, zu den Bedingungen, die im Vertrag festgelegt sind und unter Einhaltung der Kündigungsfrist. Die Versicherungsgesellschaft hat jedoch theoretisch während der Gebundenheitsfrist die Möglichkeit, den Antrag abzulehnen, denn der Vertrag auf Versicherung kommt erst zustande, wenn beide Seiten ihre Willenserklärung abgegeben haben.