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Gebührenordnung Zahnärzte

Was für Ärzte gilt, ist auch bindend für Zahnärzte. Mediziner einer jeden Fachrichtung sind verpflichtet, sich an die Gebührenordnung zu halten, die von den zuständigen Ärztekammern auf der eigenen Webseite veröffentlicht sind und nachzulesen sind für Jedermann. Bei Leistungen, die der Zahnarztpatient privat zahlen muss, weil sie von den Krankenkassen nicht übernommen werden – dies gilt insbesondere im Bereich der Zahnkosmetik – darf der Zahnarzt durchaus einen eigenen Preis festlegen für seine Leistungen. Jedoch wird er schon im eigenen Interesse zusehen, dass er in seiner Preisgestaltung konkurrenzfähig bleibt. Die Gebührenordnung für Zahnärzte schreibt einen Richtwert vor für eine bestimmte Leistung. Dieser darf durchaus überschritten werden, jedoch müssen bestimmte Kriterien erfüllt werden. So ist beispielsweise eine einfache Zahnfüllung eine Leistung, welcher ein Richtwert in den Gebühren zugrunde liegt. Jedoch bringen auch Zahnfüllungen verschiedene Begleitumstände mit sich, welche die Behandlung möglicherweise erschweren. Der Richtwert der Leistung, die der Krankenkasse hierfür in Rechnung gestellt werden darf, kann also durchaus überschritten werden, jedoch gilt hier ein Punktesystem welches die GOZ regelt, das zu beachten ist.

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