So mancher Patient hat den Eindruck, dass Ärzte zu den Großverdienern gehören und den Krankenkassen Rechnungen stellen nach Lust und Laune. Streng genommen sind Ärzte Dienstleister, und Dienstleister sind durchaus berechtigt, für ihre Leistungen das Entgelt zu verlangen, welches sie für richtig halten. Nicht so die Ärzte, denn sie sind im Gesundheitswesen tätig und rechnen in der Regel mit den Krankenkassen ab. Aus diesem Grund gibt es eine offizielle Gebührenordnung für Ärzte und das bedeutet, dass ein Arzt nicht grundsätzlich das Entgelt verlangen darf, das er für angemessen hält, es sei denn er bietet Leistungen an, die ohnehin privat finanziert werden müssen, wie beispielsweise in der Schönheitschirurgie. Doch auch hier muss das Preisleistungsverhältnis stimmen. Die Landesärztekammer verfügt über eine eigene Webseite und veröffentlicht hier die jeweils aktuelle Gebührenordnung für Ärzte. Die Gebührenordnung gibt einen Richtwert vor. Selbstverständlich dürfen Ärzte höhere Gebühren für ihre Leistungen veranschlagen, diese sind jedoch in einem Steigerungswert auch strikt vorgeschrieben und abhängig von mehreren Faktoren. Grundsätzlich sollte man als Patient wissen, dass kein Arzt für die Behandlung berechnen darf was ihm vorschwebt, sondern er durchaus verpflichtet ist, sich an die Gebührenordnung für Ärzte zu halten.
Bitte wählen Sie aus, ob Sie nur sich selbst, sich selbst und bis zu zwei Kinder oder nur bis zu zwei Kinder versichern möchten. Für alle anderen Konstellationen kontaktieren sie bitte unser Service-Center.
Sollte ihr Berufsstatus nicht aufgeführt sein kann diese Berufsgruppe noch keinen Onlineabschluss tätigen. Bitte kontaktieren sie unser Service-Center.
Bei Selbstständigen gibt es kein Mindesteinkommen, um privat vorsorgen zu können. Angestellte müssen mindestens 49.950 € p.a. verdienen. Sollten ihr Gehalt unterhalb dieser Grenze liegen, kontaktieren sie bitte unser Service-Center. Dort wird ihnen geholfen, trotzdem die besseren Leistungen einer privaten Krankenversicherung zu erhalten.
Bitte wählen Sie aus welche max. Selbstbeteiligung pro Kalenderjahr die Alternativen aufweisen sollen. Beitragsoptimierte Varianten weisen z.T. sehr hohe Selbstbeteiligungen auf!
Selbständige sollten grundsätzlich die Krankentagegeldhöhe so wählen, dass auch bei langer Krankheit alle finanziellen Verpflichtungen erfüllt werden können. Angestellte sollten ab dem 43 Tag der Arbeitsunfähigkeit die Höhe ihres Nettoeinkommens absichern.
Osttarife sind nur wählbar, wenn sie ihren Wohnsitz in den neuen Bundesländern einschließlich ehem. Ostberlin haben.
Bei einer Reihe von Tarifen erfolgt eine volle Erstattung im ambulanten Bereich nur, wenn die Erstbehandlung durch einen Allgemeinmediziner oder Internisten durchgeführt wurde. Eine Direktkonsultation eines Facharztes hat einen Abschlag der Erstattung zur Folge (Ausnahmen: Augenarzt, Kinderarzt, Gynäkologe).
Manche Tarife erstatten nicht bis zu den Höchstsätzen, sondern nur bis zu den Regelhöchstsätzen. Diese liegen ca. 35% unter den Höchstsätzen. Diese Differenz muss in vielen Fällen zusätzlich zu der normalen Selbstbeteiligung selbst getragen werden. Deshalb der Tipp nur Tarife auswählen die bis zu den Höchstsätzen der Gebührenordnung erstatten!
Sollte eine Beitragsrückerstattung bei Leistungsfreiheit für sie ein Auswahlkriterium sein, markieren sie bitte „Ja“ in der Auswahl, dann werden nur die Alternativen angezeigt die diese Rückerstattung bieten
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Die Beihilfesätze sind in jedem Bundesland anders
Der Ergänzungstarif dient zur Absicherung von Material- und Laborkosten sowie Zusatzleistungen wie Heilpraktiker und Brille, die in der Beihilfeordnung nicht mitversichert sind