So mancher Patient hat den Eindruck, dass Ärzte zu den Großverdienern gehören und den Krankenkassen Rechnungen stellen nach Lust und Laune. Streng genommen sind Ärzte Dienstleister, und Dienstleister sind durchaus berechtigt, für ihre Leistungen das Entgelt zu verlangen, welches sie für richtig halten. Nicht so die Ärzte, denn sie sind im Gesundheitswesen tätig und rechnen in der Regel mit den Krankenkassen ab. Aus diesem Grund gibt es eine offizielle Gebührenordnung für Ärzte und das bedeutet, dass ein Arzt nicht grundsätzlich das Entgelt verlangen darf, das er für angemessen hält, es sei denn er bietet Leistungen an, die ohnehin privat finanziert werden müssen, wie beispielsweise in der Schönheitschirurgie. Doch auch hier muss das Preisleistungsverhältnis stimmen. Die Landesärztekammer verfügt über eine eigene Webseite und veröffentlicht hier die jeweils aktuelle Gebührenordnung für Ärzte. Die Gebührenordnung gibt einen Richtwert vor. Selbstverständlich dürfen Ärzte höhere Gebühren für ihre Leistungen veranschlagen, diese sind jedoch in einem Steigerungswert auch strikt vorgeschrieben und abhängig von mehreren Faktoren. Grundsätzlich sollte man als Patient wissen, dass kein Arzt für die Behandlung berechnen darf was ihm vorschwebt, sondern er durchaus verpflichtet ist, sich an die Gebührenordnung für Ärzte zu halten.