Nach dem Krankenversicherungsgesetz der Landwirte, dem KVLG, sind Gärtner und Floristen sowie Unternehmer aller Art aus dem Bereich Gartenbau versicherungspflichtig. Sie sind Pflichtmitglieder in der Gartenbau-Krankenkasse. Eine Alternative hierzu stellte früher die Gärtner-Krankenkasse dar, die als Ersatzkasse diente. Jedoch handelte es sich auch bei der Gärtner-Krankenkasse um eine gesetzliche Pflichtversicherung, ein Wechsel machte also nicht wirklich Sinn. Inzwischen hat jedoch die Gärtner-Krankenkasse mit der Techniker Krankenkasse fusioniert und somit ist die Wechselmöglichkeit für Gartenbauunternehmer weg gefallen. Die Gartenbau-Krankenkasse ist somit derzeit die zuständige Krankenkasse nicht nur für Gartenbauunternehmer, sondern auch für Landwirte. In einigen Fällen besteht die Möglichkeit für selbstständige Gartenbau-Unternehmer, sich von der Versicherungspflicht befreien zu lassen und von der Gartenbau-Krankenkasse in die private Krankenversicherung zu wechseln.