Selbstständige und Freiberufler fallen nicht unter die Pflichtversicherung und haben das Recht, eine freiwillige Krankenversicherung abzuschließen. In der Regel wählen sie hierfür die private Krankenkasse als Alternative zur gesetzlichen Krankenversicherung, da diese kostengünstiger ist. Die Beiträge sind nach Eintrittsalter und Geschlecht gestaffelt und betragen in vielen Fällen nur ein Fünftel des Betrages, der für die gesetzliche Krankenversicherung gezahlt werden müsste — bei gleichen Leistungen durch die Krankenkasse.
Von der Versicherungspflicht in der GKV befreien lassen - und damit die Möglichkeit freiwillig krankenversichert zu sein - können sich Personen, die zuvor gesetzlich familenversichert oder pflichtversichert waren, und das mindestens 24 Monate lang. Es bestehen dann zwei Möglichkeiten: zum einen die freiwillige Weiterversicherung in der gesetzlichen Krankenkasse, oder der Wechsel in eine PKV.
Eine Weiterversicherung in den Krankenkassen kommt in Frage für:
In der gesetzlichen Krankenversicherung richtet sich die Höhe des Beitrages nach dem Einkommen. Angestellte, die in ihrem Einkommen die Versicherungspflichtgrenze ein Jahr lang erreicht haben, fallen im zweiten Kalenderjahr auch nicht mehr unter die Versicherungspflicht und dürfen sich freiwillig versichern. Die Versicherungspflichtgrenze liegt derzeit bei 49.500 Euro Jahreseinkommen. Zum Jahreseinkommen zählen auch Bonusleistungen durch den Arbeitgeber, Urlaubs- und Weihnachtsgeld. Die meisten Angestellten, welche die Versicherungspflichtgrenze erreicht haben, wählen hier ebenfalls die private Krankenversicherung, da sie bei der gesetzlichen Krankenversicherung den Höchstsatz als Beitrag zahlen müssten.