Freiberufler sind Selbstständige, die nicht der Gewerbeordnung unterliegen und einer wissenschaftlichen, schriftstellerischen, erzieherischen, künstlerischen oder unterrichtenden Tätigkeit nachgehen. Sie erbringen ihre Dienstleistung projektbezogen gegen Honorarzahlung beim Auftraggeber. In ihrer Dienstleistung müssen sie sich an die Vorgaben des Auftraggebers halten. Jedoch sind sie in der Wahl ihrer Arbeitszeit in der Regel frei, sofern sie keine Tätigkeit ausüben, die mit Terminen anderer Beteiligter übereinstimmen muss. Der Freiberufler muss seine Krankenversicherung eigenverantwortlich abschließen. Er kann wählen zwischen der gesetzlichen und der privaten Krankenversicherung. Da die private Krankenversicherung sich in der Beitragsgestaltung nach dem Alter und dem Geschlecht richtet und nicht wie die Gesetzliche nach dem Einkommen, versichern sich die meisten Freiberufler privat. Um eine günstige, private Krankenversicherung zu finden, kann unter dem Stichwort „PKV Freiberufler“ im Internet ein Onlinevergleich durchgeführt werden. Für ihre Dienstleistungen stellen sie dem Auftraggeber nach Abschluss der Auftragsarbeit eine Rechnung. Um die Versteuerung der Einnahmen muss sich ein Freiberufler selbst kümmern.