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Feststellungsverfahren Pflege

Es gibt ein Feststellungsverfahren, in dem die Pflegebedürftigkeit einer Person überprüft wird (Feststellungsverfahren Pflege), um diese im Anschluss einordnen zu können. In allen Fällen erfolgt ein Gutachten seitens der prüfenden Stelle — dem medizinischen Dienst der gesetzlichen Krankenkassen. Das Feststellungsverfahren Pflege wird bei Privatversicherten durch die Medicproof durchgeführt, hier handelt es sich um den medizinischen Dienst der privaten Krankenversicherung. Ärzte, die den Versicherten behandeln, können in das Feststellungsverfahren mit einbezogen werden. Im Verfahren zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit wird unter anderem die Pflegestufe ermittelt, in die der Pflegebedürftige eingeordnet werden kann. In jeder Pflegestufe wird den Pflegebedürftigen eine festgelegte Höhe an Pflegegeld gezahlt, mit steigender Pflegestufe steigt also auch das Pflegegeld.

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