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Fahrkosten

Die Fahrkosten hinsichtlich der Krankenversicherung bewegen sich um Themen wie Fahrten zum Krankenhaus mit einem Taxi. Auch der Krankentransport zum behandelnden Arzt oder zu einer ambulanten Behandlung im Krankenhaus sind Krankenfahrten. Der Krankentransport als auch notwendige Taxifahrten ins Krankenhaus werden in der Regel von der Versicherung übernommen. Der Arzt muss jedoch eine Bescheinigung über die Notwendigkeit ausstellen. Wird ein Rücktransport aus dem Ausland nach Deutschland medizinisch notwendig, werden auch diese Kosten von der Versicherung getragen. Rettungsdiensteinsätze, die durch einen Unfall oder Notfall notwendig werden, sind ebenfalls versichert, zählen aber grundsätzlich auch zu den Leistungen der gesetzlichen Krankenkasse und somit sind diese selbstverständlich auch bereits im Basistarif der privaten Krankenkasse enthalten.

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