Ärzte unterliegen einer Fachgebietsbeschränkung. Das bedeutet, dass jeder Arzt nur in dem studierten Fachgebiet praktizieren darf. So darf zwar ein Internist als Allgemeinmediziner arbeiten, allerdings darf der Allgemeinmediziner sich nicht internistisch betätigen. Ein Kardiologe darf keine Herzoperationen durchführen, wenn er keine chirurgische Ausbildung durchlaufen hat. Aus diesem Grund sind Arztpraxen gesondert ausgewiesen als Praxis für Allgemeinmedizin, Praxis für Gynäkologie und Frauenheilkunde usw. Jedoch ist jeder Mediziner verpflichtet, in einem Notfall seiner ärztlichen Ausbildung entsprechend zu helfen, sofern kein Facharzt anwesend ist. Dies bedeutet unter anderem, dass ein Mediziner, der sich auf einer privaten Veranstaltung befindet, durchaus eine Spontangeburt ärztlich unterstützen darf, zumindest bis ein Facharzt eintrifft. Er darf jedoch keine gynäkologische Versorgung in seiner Praxis für Allgemeinmedizin anbieten.