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Erstversicherung

Die Erstversicherung ist das Versicherungsrisiko das per Vertrag zwischen einem Kunden und einer Versicherungsgesellschaft abgeschlossen wird. Im Bezug auf die Krankenversicherung handelt es sich hier um die Krankenversicherung selbst. Wenn dem Versicherungsunternehmen das Risiko zu groß ist, kann er einen Teil an einen weiteren Versicherer abgegeben. Dies nennt sich dann „Rückversicherung“. Bezüglich der Krankenversicherung gilt hier, dass ein Versicherter in der gesetzlichen Krankenkasse als Erstversicherung verbleiben kann, aber durchaus die Wahl hat, weitere ergänzende Versicherungen bei einer privaten Krankenversicherung abzuschließen. Durch die Erstversicherung ist die grundsätzliche, medizinische Versorgung gesichert. Durch Zusatzversicherungen bei einem zweiten Versicherer kann der Leistungskatalog sinnvoll erweitert werden.

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