Die private Krankenversicherung ist nur einem eingegrenzten Personenkreis zugänglich. Für diesen engen Kreis an Berechtigten, die eine private Krankenversicherung abschließen dürfen, ist sie jedoch in den meisten Fällen wesentlich günstiger als die gesetzliche Krankenversicherung. Die Beiträge richten sich hier nicht prozentual nach dem Einkommen, sondern nach dem Alter des Versicherten und nach dessen Geschlecht. Viele private Versicherungsgesellschaften werben mit weiteren Vergünstigungen für Privatversicherte, beispielsweise mit der Erstattung von Beiträgen. In einigen Versicherungsverträgen ist diese Klausel enthalten. Wurden beispielsweise über einen Zeitraum von einem Jahr keine ärztlichen Leistungen in Anspruch genommen, erstatten einige Kassen einen vollen Beitrag — manchmal sogar zwei Beiträge — an den Versicherten zurück. Dies gilt als Bonusprogramm. Wer einen neuen Versicherungsvertrag abschließen möchte, sollte ruhig nach diesem Bonusprogramm fragen. Wer hingegen bereits versichert ist, findet entsprechende Informationen hierzu in seinem Versicherungsvertrag, sofern die Erstattung von Beiträgen enthalten ist. In der Regel senden die privaten Krankenkassen ohne Aufforderung einen Scheck über den Erstattungsbetrag, wenn er fällig ist.