Wir unterscheiden in Deutschland die gesetzliche Krankenversicherung und die private Krankenversicherung. Die Krankenkassen der gesetzlichen Krankenversicherung gelten hier als Primärkassen, da der Großteil der Bevölkerung in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert ist und nicht den Aufnahmekriterien der privaten Krankenversicherung entspricht. Primärkassen sind in diesem Sinne die Ortskrankenkassen und andere große Versicherer. Zu den Ersatzkassen zählen beispielsweise die Techniker Krankenkasse, die Barmer Ersatzkasse, die Deutsche Angestellten Krankenkasse, die Kaufmännische Krankenkasse wie auch die Hanseatische Krankenkasse. Einige von ihnen führen den Begriff „Ersatzkasse“ im Namen. Auch die privaten Krankenversicherungen gelten als Ersatzkassen, wer allerdings über diese versichert sein möchte, muss den Kriterien entsprechen. Aufgenommen werden können Angestellte, die in ihrem Verdienst die Versicherungspflichtgrenze erreichen, die derzeit bei 49.500,- Euro Jahreseinkommen liegt, wie auch Selbstständige und Freiberufler, aber auch Beamte und Beamtenanwärter.