Die Gebührenordnung betrifft den Bewertungsmaßstab für Ärzte und deren Gebühren, die sie den Krankenkassen für ihre Leistungen für die bei ihnen Versicherten in Rechnung stellen können. Der Bewertungsmaßstab ist einheitlich für alle Krankenkassen, die auf einer vertraglichen Grundlage basiert. Die Gebühren sind nach Ordnungsnummern gekennzeichnet. Die Ersatzkassen-Gebührenordnung beruht auf den gleichen Bewertungsmaßstäben und Gebührenordnungsnummern wie jenen für die Primärkassen. Primärkassen sind die Ortskrankenkassen, die Betriebskrankenkassen, die Innungskrankenkassen, die Seekrankenkassen, aber auch die landwirtschaftlichen Krankenkassen und die Bundesknappschaft. Der Unterschied zwischen Primärkassen und Ersatzkassen beruht lediglich auf der Tatsache, dass das Leistungspaket der Primärkassen begrenzt ist und die Kassen für einige Leistungen, die der Arzt erbringen könnte, für einen gesetzlich Versicherten nicht aufkommen, während die Ersatzkassen — die privaten Krankenkassen — einen höheren Leistungsumfang gewähren.