Einfach Tarif wechseln auf private-krankenversicherung.de

Ermäßigter Beitragssatz

Der Beitragssatz für Versicherte bei den gesetzlichen Krankenkassen wird seit dem 1. Januar 2009 bundesweit einheitlich berechnet und beträgt 15,5 Prozent des Einkommens. Bis zum Erreichen der Beitragsbemessungsgrenze wird dieser Satz berechnet, alles was über der Beitragsbemessungsgrenze liegt, wird nicht mehr in die Berechnung mit einbezogen. Die Beiträge werden vom Arbeitnehmer und vom Arbeitgeber fast zu gleichen Teilen getragen, der Arbeitnehmer trägt jedoch einen Sonderanteil von 0,9 Prozent. Diese Regelung gilt für alle Arbeitnehmer, die einen Anspruch auf Lohnfortzahlung im Krankheitsfall haben. Ein ermäßigter Beitragssatz von 14,9 Prozent des Einkommens bis zum Erreichen der Beitragsbemessungsgrenze wird von Versicherten bezahlt, die keinen Anspruch auf Krankengeld haben. Hierzu zählen beispielsweise Selbstständige. Selbstständige Pflichtversicherte haben seit Januar 2009 keinen Anspruch mehr auf Krankengeld.

Unsere Top 5 Anbieter:

Ihre Vorteile auf einen Blick:

  • optimale Behandlung
  • keine Arzneimittelzuzahlung
  • hohe Zahnersatzleistungen
  • Rückerstattung von Beiträgen
  • Heilpraktikerleistungen
  • freie Krankenhauswahl
  • Chefarztbehandlung
  • 1- oder 2-Bettzimmer

Newsletter abonnieren