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Erlass von Beiträgen

Wer von einer gesetzlichen Krankenkasse in eine private Versicherung wechselt, muss zunächst den Antrag auf Versicherung beim privaten Versicherer stellen. Sobald die Aufnahme bestätigt ist, kann die gesetzliche Krankenkasse gekündigt werden. Jedoch sind hier in der Regel zwei Monate Kündigungsfrist einzuhalten. Häufig klappt der Wechsel von der gesetzlichen Krankenkasse in die private Krankenkasse nicht nahtlos. Auch wenn von einer privaten Krankenversicherung zu einer anderen privaten Krankenversicherung gewechselt wird, klappt der Übergang aufgrund der Kündigungsfristen nicht immer nahtlos. Hier kann man bei der neuen Krankenversicherung einen Antrag stellen auf den Erlass von Beiträgen, um eine doppelte Beitragszahlung zu vermeiden. Grundsätzlich ist der Versicherte in solchen Fällen ohnehin noch über seine bisherige Krankenkasse versichert. Private Krankenversicherungen vereinbaren häufig eine Wartezeit, das heißt im Schnitt muss die Versicherung drei Monate bestehen, bis Leistungen bezogen werden können. Diese Überbrückungsphase kann auf Antrag beitragsfrei gestellt werden. Der Versicherer ist hierzu jedoch nicht verpflichtet.

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