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Erkrankung im Ausland

Der Krankenversicherungsschutz, den das Mitglied einer Krankenversicherung mit seinen monatlichen Beiträgen bezahlt, gilt selbstverständlich auch Erkrankung im Ausland. Allerdings mit Einschränkungen und über diese sollte man sich vor einer Auslandsreise gründlich informieren. Der Versicherungsschutz gilt nämlich nur in Ländern, mit denen ein Sozialversicherungsabkommen besteht. In Afrika, in den USA oder im fernen Osten gilt der Versicherungsschutz nicht. Doch auch in Ländern, mit denen ein Sozialabkommen besteht, müssen viele Leistungen zunächst vorgelegt werden. Handelt es sich um eine leichte Erkrankung, sucht der Urlauber vor Ort einen Arzt auf, so muss er die Behandlung, aber auch die eventuell verordneten Medikamente selbst zahlen. Nach der Rückkehr nach Deutschland kann ein Antrag auf Erstattung dieser Kosten bei der Krankenkasse gestellt werden. Die Krankenkasse übernimmt die Kosten jedoch nur anteilig und nicht vollständig. Jedem Urlauber ist dringend zu einer Reisekrankenversicherung geraten, speziell wenn die Reise nach Afrika, in die USA oder nach Fernost führt, denn hier steht der Versicherte vollkommen ohne Krankenversicherungsschutz da und ist auf sich alleine gestellt.

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