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Erhöhter Beitragssatz

Eine neuerliche Gesundheitsreform zum Anfang des Jahres 2009 brachte einige Veränderungen mit sich. Zunächst wurde ein bundesweit einheitlicher Prozentsatz im Beitrag für die gesetzliche Krankenkasse eingeführt. Dieser liegt bei 15,5 Prozent des Einkommens. Zum 1. Januar trat dann der Gesundheitsfond in Kraft. Hier werden die Beiträge der Versicherten eingezahlt und basierend auf Kranken- und Versichertenstatistiken mit den Krankenkassen abgerechnet. Bislang galt ein erhöhter Beitragssatz für gesetzlich Versicherte, die keinen Anspruch haben auf Lohnfortzahlung im Krankheitsfall. Dieser erhöhte Beitragssatz wurde mit der neuen Gesundheitsform gestrichen. Selbstständige, die sich freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung versichern, haben nun einen Anspruch auf einen ermäßigten Beitragssatz, der bei 14,9 Prozent des Einkommens liegt.

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