Arbeitnehmer, die in ihrem Einkommen nicht die Versicherungspflichtgrenze erreichen, haben keine Wahl - sie müssen per Gesetz in der gesetzlichen Krankenversicherung verbleiben. Die Beiträge liegen bei 15,5 Prozent des Einkommens. Für Arbeitnehmer mit geringen Verdiensten bedeutet dies niedrige Beiträge, hohe Beiträge allerdings werden nach dieser Regelung von besser Verdienenden gezahlt. Der Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen sichert jedoch nur die Grundversorgung. Viele Leistungen, die zu einer schnelleren und effektiveren Heilung führen könnten, sind ausgeschlossen und werden nicht übernommen. Aus diesem Grund schließen inzwischen viele Arbeitnehmer eine Ergänzungsversicherung bei einer privaten Krankenversicherung ab. Ergänzungsversicherungen sind zu geringen Beiträgen eine optimale Ergänzung zur gesetzlichen Krankenversicherung, um im Ernstfall wesentlich bessere Leistungen zu erhalten. Auch der Abschluss einer Zahnzusatzversicherung ist gesetzlich Versicherten dringend angeraten, da diese den größten Teil des fälligen Eigenanteils bei Zahnersatz übernimmt.