Ärzte tragen ein hohes Maß an Verantwortung für ihre Patienten. Aus diesem Grund muss stets sichergestellt sein, dass diese Verantwortung auch tatsächlich gewährleistet ist. Kein Mediziner wird leichtfertig sein hart erarbeitetes Staatsexamen riskieren, jedoch sind Ärzte auch nur Menschen und Menschen machen Fehler. Ärzte müssen häufig Dienste von 48 Stunden absolvieren, leiden häufig an Übermüdung und Überreizung der Nerven. Bei schwerwiegenden Fehlern kann einem Arzt die Zulassung entzogen werden, gleichgültig ob dies gerecht oder ungerecht erscheint. Ärzte jedoch, die durch Alkohol- oder Drogenmissbrauch auffällig werden, müssen grundsätzlich mit einer Entziehung der Zulassung rechnen. Solche Fälle werden vom Zulassungsausschuss der zuständigen Kammer beurteilt und entschieden und sind im Sozialgesetzbuch geregelt. Eine Zulassung kann vollständig entzogen werden, aber auch nur für einen gewissen Zeitraum, welcher festzulegen ist. Die kassenärztliche Vereinigung führt ein besonderes Verzeichnis zu ruhenden Zulassungen.