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Entmündigung

Die Entmündigung einer Person geschieht im Rahmen einer gerichtlichen Anordnung auf Antrag einer anderen Person oder Institution. Die Entmündigung bedeutet, dass dem Entmündigten die Geschäftsfähigkeit entzogen wird. Er erhält einen gesetzlichen Vertreter, der fortan relevante Entscheidungen für ihn trifft, seine finanziellen und persönlichen Interessen vertritt. In Deutschland ist die Entmündigung ein aufwändiges Verfahren, welches im Antrag gut begründet sein muss, da es sich letztlich um eine Entrechtung des Betroffenen handelt — die Gründe hierfür müssen exakt geprüft werden, was aufwändige Gutachten erfordert. In der Regel liegen in solchen Fällen auch Krankheitsberichte oder auch Polizeiberichte vor. Gründe für eine Entmündigung können Geisteskrankheiten sein, schwere Trunk- oder Rauschgiftsucht. Antragsteller sind in der Regel besorgte Familienangehörige, welche hierdurch nicht nur den Betroffenen vor sich selbst schützen möchten, sondern auch sich selbst vor dessen Entscheidungen, oder aber durch die Staatsanwaltschaft. Der gesetzliche Vertreter wird zum Betreuer. Häufig werden Betreuer bestellt, die nicht zur Familie gehören, da hier sichergestellt ist, dass keine eigenen, finanziellen Interessen bestehen. Vollständige Entmündigungen kommen nur selten vor. In vielen Fällen wird ein Betreuer bestellt, weil die Geschäftsfähigkeit teilweise eingeschränkt ist. Dies geschieht häufig bei alten Menschen ohne Angehörige, die in einem Heim leben, nicht mehr fähig sind, ihre finanziellen Angelegenheiten zu erledigen. Hier wird eine teilweise Betreuung vereinbart, die zu betreuende Person gilt immer noch als geschäftsfähig, wird aber in finanzieller Hinsicht betreut. Der Betreuer muss sämtliche Schritte dokumentieren, die er hinsichtlich der zu betreuenden Person unternimmt. Speziell im finanziellen Bereich müssen Ausgaben und Einnahmen vollständig belegt werden.

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