Einfach Tarif wechseln auf private-krankenversicherung.de

Entgeltgrenzen

Die Entgeltgrenzen für Personen bezeichnen die verschiedenen Einkommensstufen und die damit verbundenen Auflagen, Rechte und Pflichten. So ist beispielsweise das Entgelt bis zu 400 Euro monatlich für Geringverdiener geregelt, aber auch die Geringverdienste für Auszubildende, die bei einem Bruttoverdienst von 325 Euro monatlich liegen. Das Entgelt für Rentner als Hinzuverdienst ist auf einen Betrag von 400 Euro monatlich als Entgeltgrenze geregelt. Wird diese überschritten, steht dem Rentner die Zahlung der Rente nicht mehr zu, weil er hierdurch als erwerbsfähig gilt. Die Entgeltgrenzen in Höhe von 360 Euro gelten für die Familienversicherung. Ebenso ist die BBG für die Kranken- und Pflegeversicherung bindend für die Errechnung des Versicherungsbeitrags, wie auch die Beitragsbemessungsgrenze für die Renten- und Arbeitslosenversicherung. Die Entgeltgrenzen werden bei Bedarf im Zuge einer Reform, aber auch angesichts der Inflation angehoben oder verändert.

Unsere Top 5 Anbieter:

Ihre Vorteile auf einen Blick:

  • optimale Behandlung
  • keine Arzneimittelzuzahlung
  • hohe Zahnersatzleistungen
  • Rückerstattung von Beiträgen
  • Heilpraktikerleistungen
  • freie Krankenhauswahl
  • Chefarztbehandlung
  • 1- oder 2-Bettzimmer

Newsletter abonnieren