Unter Entgelt sind jegliche Formen von Gehalt oder Arbeitslohn zu verstehen, die ein Arbeitnehmer für seine erbrachten Arbeitsleistungen durch den Arbeitgeber erhält. Der Arbeitgeber vereinbart zum Beginn des Vertragsverhältnisses mit dem Arbeitnehmer ein Brutto-Gehalt oder einen Brutto-Stundenlohn. Das Bruttogehalt ist sozialversicherungspflichtig, das heißt, der Arbeitnehmer zahlt daraus seinen Anteil an die Krankenkasse, die Rentenversicherung und die Pflegekasse, wie auch die Steuern die sich aus seinem Entgelt ergeben. Diese Beträge werden vom Arbeitgeber vom sozialversicherungspflichtigen Entgelt direkt einbehalten und zusammen mit den Anteilen, die der Arbeitgeber zu leisten hat, an die zuständigen Träger überwiesen. Der Arbeitnehmer erhält eine Überweisung des Nettoentgelts.