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Entbindungspauschale

Die privaten Krankenkassen zahlen, wenn ein Kind entbunden wird, die so genannte Entbindungspauschale. Die Höhe dieser Entbindungspauschale richtet sich nach der Höhe des Tagegelds, welches im Versicherungsvertrag vereinbart wurde. Die Höhe der Pauschale an sich ist von Gesellschaft zu Gesellschaft unterschiedlich. Im Fall einer Hausentbindung gilt der stationäre Tarif. Beim stationären Tarif kommt es darauf an, welchen Krankenhaustarif man abgeschlossen hat. Wer den besten Tarif gewählt hat und die Versorgung durch den Chefarzt sowie die Genesung im Einzelzimmer gewählt hat, erhält selbstverständlich eine höhere Entbindungspauschale als Versicherte, die einen günstigeren Tarif gewählt haben. Die gesetzlichen Krankenkassen haben die Entbindungspauschale bereits im Jahr 2004 aus dem Leistungskatalog genommen.

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