Wird ein Heileingriff vorgenommen, soll eine Operation oder eine Behandlung erfolgen, ist immer eine Einwilligung des Patienten notwendig. Die Einwilligung ist jedoch nur dann gesetzlich wirksam, wenn im Voraus eine umfassende Aufklärung über Sinn und Zweck und eventuelle Risiken und deren Folgen erfolgt ist. Diese Aufklärung muss durch den behandelnden Arzt vorgenommen werden. Das Recht auf Selbstbestimmung sieht vor, dass ein Patient auch eine notwendige Heilmaßnahme verweigern darf. Dies könnte zum Beispiel im Fall einer Operation der Fall sein, wenn der Patient Bedenken hat hinsichtlich der Einschränkungen, die er nach der Operation in Kauf zu nehmen hat oder der Risiken, die mit der Operation verbunden sind. Auf die Einwilligung darf grundsätzlich nicht verzichtet werden, sofern der Patient ansprechbar und bei Bewusstsein ist. Handelt es sich um einen Notfall und ist ein schnelles Handeln erforderlich, obwohl der Patient bewusstlos ist, um dessen Leben zu retten, gilt eine Sonderregelung. Hier zählt die Pflicht des Arztes, Leben zu retten. Bei Koma-Patienten, die keine eigenen Entscheidungen treffen können, haben in gewissen Fällen die Angehörigen das Recht auf Einwilligung zu bestimmten Maßnahmen.