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Einmalbeitrag / Private Rentenversicherung

Der Gesetzgeber erwartet nicht erst seit den neuerlichen Reformen im Gesundheits- und Rentenwesen mehr Eigenverantwortung vom Bürger hinsichtlich der Krankenversicherung als auch der Rentenversicherung. Arbeitnehmer zahlen zwar in die Rentenversicherung ein und haben im Alter einen Anspruch auf Altersrente, jedoch ist diese in den meisten Fällen nicht ausreichend, wie inzwischen feststeht. Von daher sind Bundesbürger grundsätzlich dazu aufgefordert, eine zusätzliche, private Vorsorge zu betreiben. Dies ist möglich in Form der privaten Rentenversicherung. Selbstständige und Freiberufler haben selbstverständlich ebenfalls die Möglichkeit, in die gesetzliche Rentenversicherung einzuzahlen, sollten jedoch auch privat weitere Vorsorge treffen. Die private Rentenversicherung kann über monatliche Beiträge finanziert werden, aber auch in Form von einem Einmalbetrag / private Rentenversicherung, der vom Versicherungsnehmer eingezahlt wird. Wer beispielsweise eine höhere Auszahlung aus einem Fond, einem Immobilienverkauf, einer Erbschaft oder Ähnlichem erhält und dieses Kapital nicht dringend benötigt, hat die Möglichkeit, es in eine private Rentenversicherung einzuzahlen. Bei einem Anlagebetrag von 100 000 Euro kann hier, je nach Laufzeit, eine monatliche Privatrente in Höhe von etwa 700 Euro erwartet werden. Im Todesfall gehen weitere Zahlungen auf die Erben über.

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