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Einlösungsprämie

Stellt ein Versicherungsnehmer einen Antrag auf private Krankenversicherung, so wird im Versicherungsvertrag ein monatlicher Beitrag vereinbart. Diesen Beitrag nennt man auch Versicherungsprämie. Die Versicherung prüft diesen Antrag und teilt dem Versicherungsnehmer die Aufnahme zu dem von ihm gewünschten Datum in die Krankenversicherung mit. Die Einlösungsprämie ist der Erstbeitrag. Dieser setzt den Versicherungsschutz des Versicherungsnehmers in Kraft. In einigen Fällen erteilt die Gesellschaft bereits vorab eine Deckungszusage für den Versicherungsschutz. Allerdings muss die Einlösungsprämie auch in diesem Fall pünktlich zum vereinbarten Datum gezahlt werden. Der Versicherungsschutz tritt nicht in Kraft, wenn die Einlösungsprämie nicht bezahlt wurde. Sollte in diesem Fall bereits eine vorläufige Deckungszusage erteilt worden sein, kann die Gesellschaft diese zurückziehen, wenn die Einlösungsprämie nicht bezahlt wird.

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