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Einkommensgrenze

Die Einkommensgrenze ist für Personen grundsätzlich mit zwei Begriffen belegt. Zum einen in Form der Beitragsbemessungsgrenze, zum anderen in Form der Versicherungspflichtgrenze. Die Versicherungspflichtgrenze ist der Betrag, den ein Arbeitnehmer als Jahreseinkommen verdienen muss, um sich frei entscheiden zu können, ob er gesetzlich oder privat versichert sein möchte. Dieser Betrag liegt 2011 derzeit bei 49.500,- Euro Jahreseinkommen. Mit einbezogen werden hier sämtliche Sonderzahlungen wie Bonuszahlungen, Urlaubs- und Weihnachtsgeld. Die Beitragsbemessungsgrenze bestimmt die maximale Höhe des Einkommens, bis zu welcher die derzeitigen 15,5 Prozent Krankenkassenbeiträge berechnet und abgezogen werden. Im Jahr 2009 liegt diese Einkommensgrenze bei 3.750 pro Monat. Im Jahr 2011 sinkt sie auf 3.712,50 Euro. Wer wenig verdient, zahlt wenig — und umgekehrt. Für schlechter Verdienende ist dies selbstverständlich positiv, aber für Vielverdiener würde das unter Umständen bedeuten, dass sie mit ihren überhöhten Beiträgen die breite Allgemeinheit finanzieren müssten. Mit der Einkommensgrenze (Beitragsbemessungsgrenze) hat man sich von daher in der Gesetzgebung darauf geeinigt, dass Vielverdiener wesentlich höhere Beiträge zahlen als Geringverdiener und somit einen Ausgleich schaffen, jedoch darf allerhöchstens ein Grundgehalt von 44.550,- Euro pro Jahr als Einkommen zugrunde gelegt werden. Vielverdiener können sich unter dem Stichwort „Private Krankenversicherung Vergleich“ im Internet einen Überblick über kostengünstige Lösungen in Bezug auf die Krankenversicherung verschaffen. Im Bereich der privaten Krankenversicherung werden die Beiträge anhand des Eintrittsalters und des Geschlechts festgelegt und sind in den meisten Fällen um bis zu siebzig Prozent günstiger.

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