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Einbettzimmer

Das Einbettzimmer zählt in der Regel zu den Leistungen, die von den privaten Krankenkassen gewährt werden, sofern diese Leistung im Tarif des Versicherten enthalten ist. Wer sich nicht sicher ist, ob ein Einbettzimmer als Leistung im Vertrag enthalten ist, kann in seinem Versicherungsvertrag unter „Leistungen private Krankenversicherung“ nachlesen. Die Betreuung im Einzelzimmer bei einem stationären Aufenthalt ist für das Krankenhaus wesentlich teurer als in einem Mehrbettzimmer. Von daher darf das Einbettzimmer nur an Patienten vergeben werden, die hierfür auch aufkommen, bzw. deren Krankenkasse. Gesetzlich Versicherte haben auf ein Einzelzimmer keinen Anspruch. Werden sie trotzdem in einem Einzelzimmer untergebracht, was unter Umständen geschehen kann, wenn sämtliche Betten in Mehrbettzimmern belegt sind, darf das Krankenhaus die hierfür anfallenden Mehrkosten der Krankenkasse nicht in Rechnung stellen. Auch gesetzlich Versicherte können in einer privaten Zusatzversicherung die Betreuung im Einbettzimmer als auch die Behandlung durch den Chefarzt abschließen, müssen jedoch primär in der gesetzlichen Krankenkasse verbleiben.

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