Im Rahmen der zahlreichen Reformen im Gesundheitswesen fordert der Gesetzgeber von den Versicherten mehr Eigenverantwortung. Hiermit ist gemeint, dass der Einzelne eben nicht mit einem Beitrag an seine Krankenkasse sämtliche Leistungen erhält die möglich sind, sondern eben nur eine begrenzte Leistung, die ihn grundsätzlich im Krankheitsfall absichert. Mit dem Beitrag an die gesetzliche Krankenversicherung zahlt der Versicherte zwar für die Leistungen, die er erhalten soll, jedoch müssen die Kosten für sämtliche Versicherungsleistungen für die breite Allgemeinheit der Versicherten gedeckt sein, damit dauerhaft eine gesundheitliche Versorgung möglich ist. Der einzelne Versicherte ist somit aufgerufen, Eigenverantwortung zu übernehmen und für sich selbst ein sinnvolles Paket an Versicherungsleistungen zusammen zu stellen, über welches er sich vollständig abgesichert fühlt. Hierzu ist bei gesetzlich Versicherten eine Kombination aus der gesetzlichen Krankenversicherung mit Zusatzleistungen durch eine private Zusatzversicherung möglich. Mit dieser Kombination trifft der Einzelne Vorsorge für sich und seine Familie und übernimmt die geforderte Eigenverantwortung.