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Ehrenamt / Krankenversicherung

Ohne ehrenamtliche Helfer könnten viele Organisationen in unserem Staat den Betrieb nicht aufrechterhalten und da sich diese Organisationen alle im sozialen Bereich bewegen, kommen sie der Allgemeinheit zugute. Aus diesem Grund hat der Gesetzgeber veranlasst, dass ehrenamtlichen Helfern keine Nachteile durch das Ehrenamt entstehen. Üben sie das Ehrenamt in ihrer Freizeit aus, hat der ehrenamtliche Helfer keinen Anspruch auf einen finanziellen Ausgleich in Form von Rentenzahlungen oder Krankenversicherung durch den Arbeitgeber. Übt er es in der eigentlichen Arbeitszeit aus, vorausgesetzt er wird hierfür freigestellt, so entsteht ihm dadurch ein Verdienstausfall. Auf Antrag des ehrenamtlich Tätigen kann die Krankenkasse die eventuell entstandenen Nachteile bezüglich des Rentenkontos ausgleichen. Für den Fall, dass dem ehrenamtlichen Helfer während der Ausübung seiner Tätigkeit etwas zustößt, ist er zum einen abgesichert durch die eigene Krankenkasse und zum anderen durch die Organisation, für welche er tätig ist.

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