Die Ehepartnernachversicherung wird von den privaten Krankenversicherungen angeboten und stellt eine kostengünstige Möglichkeit dar, den Ehepartner zu besonders guten Konditionen nachzuversichern. Voraussetzung ist, dass der Versicherungsnehmer bereits seit drei Monaten Mitglied der privaten Krankenversicherung ist. Die dreimonatige Wartezeit für den Ehepartner entfällt durch die Nachversicherung. Die Nachversicherung muss allerdings zwei Monate nach der Eheschließung erfolgen und in ihren Leistungen dem Vertrag des Versicherungsnehmers entsprechen. Ehepartner mit eigenem Einkommen müssen sich selbst versichern. Wenn sie den Aufnahmekriterien der privaten Krankenkassen entsprechen, können sie einen Antrag auf eine Ehepartnernachversicherung bei einer privaten Kasse stellen, ansonsten fallen sie in ihrer Funktion als Arbeitnehmer automatisch in die gesetzliche Krankenversicherung.