In der Pflegeversicherung ist die Dynamisierung von Leistungen ein fester Begriff. Im Abstand von jeweils drei Jahren wird von der Bundesregierung geprüft, ob die Leistungen in der Pflegeversicherung angepasst werden müssen. Die Grundlage der Dynamisierung von Leistungen ist der Preisanstieg in den letzten Jahren. Grundsätzlich soll durch das Prüfverfahren sichergestellt werden, dass die Leistungsbeträge nicht höher ausfallen als die Entwicklung des Bruttolohns. Nach Abschluss der Prüfungsvorgänge zur Dynamisierung von Leistungen legt die Bundesregierung den Körperschaften des Bundes die Ergebnisse der Prüfung vor. Diese haben das Recht auf Stellungnahme. Im Anschluss ist die Bundesregierung ermächtigt, eine Leistungsanpassung durchzuführen.