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Dienstreise-Unfallversicherung

In der Regel bietet die gesetzliche Unfallversicherung Schutz auf dem Weg von und zur Arbeit und endet an der Wohnungstür. Weiterhin gilt die Unfallversicherung auf Dienstreisen. Allerdings wird nicht jeder Zeitraum einer Dienstreise von der Unfallversicherung gedeckt. Durch bestimmte Klauseln entstehen Lücken, welche die Leistungspflicht der Unfallversicherung ausschließt. Für Personen, die sich häufiger oder länger auf Dienstreisen befinden, bietet sich eine private Dienstreise-Unfallversicherung an, welche für Unfälle auf Dienstreisen haftet. Der Umfang dieser Versicherung ist in den Versicherungsbedingungen festgehalten und kann individuell variieren. Die Dienstreise-Unfallversicherung ist ein Teil der privaten Unfallversicherung, welche auch einzeln abgeschlossen werden kann (Ausschnittsversicherung). Wie bei jeder privaten Unfallversicherung ist es auch bei der Dienstreise-Unfallversicherung wichtig, auf die Leistungen bei Invalidität zu achten, welche durch die Gliedertaxe bemessen wird. Die Dienstreise-Unfallversicherung gilt ebenso wie die anderen privaten Unfallversicherungen nicht nur innerhalb des Staatsgebietes oder der EU, sondern weltweit. Es besteht die Möglichkeit, eine Dienstreise-Unfallversicherung nur für die Dauer der Dienstreise abzuschließen, aber auch, vor allem wenn man länger oder öfter auf Dienstreisen geht, eine ständige Dienstreise-Unfallversicherung zu wählen.

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