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Dauerbeitragsnachweise

Der Arbeitgeber muss die monatlichen Beiträge der Mitarbeiter für die Krankenversicherung bekannt geben. Dies erfolgt in der Regel durch Beitragsnachweise, welche an die Krankenversicherung sowie an den Arbeitnehmer gehen. Diese Nachweise beinhalten die Dauer, die Höhe und die Art der Beiträge des Dienstnehmers bzw. der Dienstnehmer. Wenn in einem Betrieb über einen längeren Zeitraum die Arbeitnehmerzahl und die Beiträge gleich bleiben, dann besteht die Möglichkeit, dass der Arbeitgeber Dauerbeitragsnachweise einreicht. Dieser ist solange gültig, bis sich etwas ändert und neue Dauerbeitragsnachweise eingereicht werden. Der Arbeitgeber verpflichtet sich, jegliche Änderungen sofort mitzuteilen. Der größte Vorteil des Dauerbeitragsnachweises ist die Arbeitsersparnis sowie ein geringerer Verwaltungsaufwand.

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