Persönliche Daten werden einer Versicherungsgesellschaft bekannt gegeben, um ein Angebot einzuholen, sich zu informieren oder einen Versicherungsvertrag abzuschließen. Daten, die der Versicherungsgesellschaft für Angebote oder Verträge bekannt gegeben werden, werden in der Regel nicht an Dritte weitergegeben. Der Schutz der persönlichen Daten wird von der Versicherungsgesellschaft gewährleistet. Personenbezogene Daten unterliegen dem Datenschutz, sofern für diesen keine Ausnahmeregelungen getroffen werden. Unter bestimmten Vorraussetzungen werden persönliche Daten an Dritte weitergegeben, wenn die betroffene Person im Vorhinein darüber informiert wurde und sich mit der Weitergabe der Daten an Dritte einverstanden erklärt. Dies geschieht in der Regel durch eine Erklärung im Versicherungsvertrag, welcher vom Versicherungsnehmer unterzeichnet wird. Durch diese Unterschrift erklärt man sich damit einverstanden, dass die persönlichen Daten gespeichert werden und auch an Dritte wie zum Beispiel Tochtergesellschaften weitergegeben werden dürfen. Diese Einwilligung zur Datenspeicherung und Datenverarbeitung kann jederzeit widerrufen werden. In den Geschäftsbedingungen der einzelnen Versicherungsgesellschaften kann man sich informieren, ob und welche Folgen dieser Widerruf haben kann.