Bei den Vertragsbedingungen und Konditionen zur privaten Krankenversicherung gibt es unterschiedliche Konditionen und Arten von Leistungen, die im Bedarfsfall in Anspruch genommen werden können. Dazu gehört etwa auch die Behandlung durch den Chefarzt, die von einigen Versicherungen bereits als Basisleistung, von anderen Versicherungen jedoch nur gegen Aufzahlung bzw. Erhöhung der Beiträge in Anspruch genommen werden kann. Entscheidet man sich für eine Versicherung, die diese Leistung anbietet bzw. entscheidet man sich für die Option, die Chefarztbehandlung in Anspruch zu nehmen und dafür höhere Beiträge zu leisten, kann man im Ernstfall darauf vertrauen, vom Chefarzt behandelt zu werden und damit eine Behandlung erster Klasse in Anspruch nehmen zu können.