Ein Chefarzt arbeitet in einem Krankenhaus als Leiter des gesamten Hospitals oder einer bestimmten Fachabteilung. Dadurch, dass der Chefarzt seine Arbeit im Angestelltenverhältnis durchführt, hat er normalerweise keine Kassenzulassung, sondern behandelt nur Privatpatienten. Durch eine private Krankenversicherung erhält ein Patient das Privileg, eine Chefarztbehandlung in Anspruch nehmen zu können, welche auch von der Versicherung übernommen wird, sofern die Chefarztbehandlung im gewählten Tarif enthalten ist. Somit behandelt der Chefarzt in Ausnahmefällen nur gesetzlich krankenversicherte Personen. Personen mit einer privaten Krankenversicherung erhalten die Rechnung für die Leistungen des Chefarztes vom privaten Krankenversicherungsträger zurückerstattet. Das Ausmaß dieser Leistung hängt von der Versicherungsanstalt sowie von den bei Vertragsabschluss vereinbarten Bedingungen ab. Das Krankenhaus kann eine Chefarzt-Abrechnung nur dann stellen, wenn der Behandlung Beratungsgespräche oder Untersuchungen vorangegangen sind. Mit der Abrechnung stellt der Chefarzt seine Arbeit in Rechnung (zum Beispiel eine Operation).