Die Card für Privatversicherte hat nichts mit der Versicherungskarte zu tun, wie sie gesetzlich Versicherten bekannt ist. Wer gesetzlich versichert ist und einen Arzt aufsuchen möchte, muss seine Versicherungskarte vorlegen. Darauf sind alle relevanten Daten gespeichert wie Name, Anschrift und selbstverständlich die Daten der zuständigen Krankenkasse. Die Abrechnungen der ärztlichen Leistungen erfolgen auf der Grundlage dieser Daten. Privatversicherte hingegen unterliegen bei Arztbesuchen einem anderen Abrechnungssystem. Sie haben keine Card für Privatversicherte, die sie ihrem Arzt vorlegen, sondern weisen sich lediglich als Privatpatient aus. Der Arzt schreibt eine Rechnung an den Privatversicherten, welche dieser eigenständig zahlt und im Anschluss zwecks Rückerstattung bei seiner Krankenkasse einreicht. Die Card für Privatversicherte wird allerdings trotzdem ausgestellt, macht aber nur Sinn, wenn der Privatversicherte einen Krankenhausaufenthalt hat. Da die Rechnungen für die Unterbringung, Pflege und die medizinischen Leistungen im Fall eines stationären Aufenthaltes grundsätzlich den vereinbarten Selbstbehalt weit übersteigen, gilt die Card für Privatversicherte im Krankenhaus als Übernahmebestätigung der privaten Krankenkasse für die zu erbringenden Leistungen. Das Krankenhaus rechnet bei stationärem Aufenthalt nicht mit dem Privatversicherten selbst ab, sondern mit der privaten Krankenkasse.