Personen die bei der Bundeswehr tätig sind und dort ihren Dienst versehen, sind für diese Zeit dort versichert und werden kostenfrei behandelt. Angehörige der Wehrdienstleistenden können einen Antrag auf Beihilfezahlung stellen. Wenn bereits vor dem Dienst eine Krankenversicherung abgeschlossen wurde, kann diese durch eine Anwartschaftsversicherung gesichert werden. Besonderheiten gibt es zu beachten, wenn eine Krankenhaustagesgeldversicherung abgeschlossen wurde, da der Aufenthalt beim Truppenarzt etwa nicht als Krankenhausaufenthalt gezählt wird. Wenn die Wehrdienstleistenden noch jünger als 25 Jahre sind, können sie eine Ersatzzahlung für eine private Krankenversicherung beantragen, die auch für Angehörige gilt.