Die Bindefrist ist eine festgelegte Frist, die mit der Antragstellung auf eine Versicherung zusammenhängt. Versicherungsnehmer, die beispielsweise eine private Krankenversicherung abschließen möchten, sind mit der Antragstellung für die Dauer dieser Frist an den Antrag gebunden. Der Versicherungsnehmer erklärt mit der Antragstellung seinen Willen, die Versicherung abzuschließen. Die Gesellschaft benötigt jedoch etwas Zeit, um den Antrag zu prüfen, die Zustimmung zu erteilen und die Police auszustellen. Der Vertrag wird nur rechtskräftig, wenn die Gesellschaft den Antrag annimmt. Die Belehrung über die Bindefrist ist Bestandteil der Verbraucherinformationen, die dem Antragsteller direkt bei der Antragstellung ausgehändigt werden müssen. In der privaten Krankenversicherung beträgt die Bindefrist sechs Wochen und beginnt mit dem Tag der Antragstellung. Grundsätzlich aber hat der Verbraucher ein Widerrufsrecht von vierzehn Tagen. Hierzu wird er in den allgemeinen Versicherungsbedingungen belehrt, die ihm ebenfalls bei Antragstellung ausgehändigt werden müssen. Die Frist beginnt in diesem Fall nach dem Ablauf des Widerrufsrechts.