Einfach Tarif wechseln auf private-krankenversicherung.de

Betriebskrankenkasse

Betriebskrankenkassen zählen zu den gesetzlichen Krankenkassen in Deutschland. Sie sind als Träger der gesetzlichen Krankenversicherung immer Körperschaften öffentlichen Rechts. Betriebskrankenkassen verwalten sich selbst. Eine Betriebskrankenkasse darf für Betriebe mit mindestens 1.000 Beschäftigten in einem versicherungspflichtigen Arbeitsverhältnis eingerichtet werden. Voraussetzung jedoch ist, dass die Mehrheit der Mitarbeiter sich damit einverstanden erklärt, die Mitgliedschaft in der BKK ist jedoch nicht Pflicht. Bestand zunächst die Möglichkeit des Beitritts nur für Mitarbeiter des Konzerns, so existiert seit 1996 das liberalisierte Beitrittsrecht sofern die Betriebskrankenkasse dies wünscht. Das bedeutet, auch Beschäftigte anderer Firmen und anderer Branchen haben die Möglichkeit, dieser Betriebskrankenkasse beizutreten. Nicht alle Betriebskrankenkassen jedoch öffnen sich nach außen. Bis zur neuerlichen Gesundheitsreform zum Anfang des Jahres 2009, welche einen bundesweit einheitlichen Krankenkassenbeitrag erhoben hat und durch die Einführung des Gesundheitsfonds zum gleichen Datum, hatten die Versicherten bei einer Betriebskrankenkasse noch die Möglichkeit, von einigen finanziellen Vorteilen zu profitieren. Durch den nun einheitlichen Beitragssatz bieten die Betriebskrankenkassen gegenüber anderen gesetzlichen Krankenkassen jedoch keinen Vorteil mehr. Viele Arbeitnehmer, die in ihrem Einkommen die Versicherungspflichtgrenze erreicht haben, wechseln von daher inzwischen in die private Krankenversicherung.

Unsere Top 5 Anbieter:

Ihre Vorteile auf einen Blick:

  • optimale Behandlung
  • keine Arzneimittelzuzahlung
  • hohe Zahnersatzleistungen
  • Rückerstattung von Beiträgen
  • Heilpraktikerleistungen
  • freie Krankenhauswahl
  • Chefarztbehandlung
  • 1- oder 2-Bettzimmer

Newsletter abonnieren