Rentner fallen mit dem Eintritt in das Rentenalter automatisch in die Versicherungspflicht, auch wenn sie vorher privat krankenversichert waren. Wenn sie in der privaten Krankenkasse verbleiben möchten, müssen sie einen Antrag stellen auf Befreiung von der Versicherungspflicht. Dies ist mit einem formlosen Schreiben an die zuständige Krankenkasse möglich. Die Befreiung von der Versicherungspflicht ist unwiderruflich. Die Mitgliedschaft in einer privaten Krankenkasse muss nicht nachgewiesen werden, um die Befreiung zu erreichen. Mit dem Rentenantrag zusammen können Rentner den Antrag auf Beitragszuschuss zur Pflegeversicherung für Rentner stellen, aber auch für die Krankenversicherung. Der zuständige Träger zahlt einen Beitragszuschuss in Höhe der Hälfte des Beitrags der gesetzlichen Krankenversicherung wie auch der Hälfte des Beitrags für die Pflegeversicherung. Bei privat Versicherten wird der Beitragszuschuss in Höhe der Hälfte der tatsächlich anfallenden Kosten gewährt.