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Beitragszuschuss für Landwirte

Landwirte sind in der KVLG gesetzlich krankenversichert und gelten als Pflichtversicherte. Unter bestimmten Voraussetzungen ist eine Befreiung von der Versicherungspflicht möglich. Die Befreiung von der Versicherungspflicht ist nur dann möglich, wenn das landwirtschaftliche Unternehmen einen bestimmten wirtschaftlichen Wert aufweist und wenn noch keine Leistungen nach dem KVLG in Anspruch genommen worden sind. Wenn ein Landwirt gesetzlich oder privat krankenversichert ist, erhält er einen Beitragszuschuss für Landwirte. Das bedeutet, er erhält Leistungen, die ihm im Rahmen der Familienhilfe zusteht. Den Beitragszuschuss für Landwirte erhalten landwirtschaftliche Unternehmer aus dem Bereich der Land- und Forstwirtschaft als auch Unternehmer aus dem Weinbau und dem Gartenbau.

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